Ein zentrales Verdienst der Armutskonferenz ist, beharrlich das Phänomen Armut und dessen Auswirkungen zu thematisieren. Armutsbetroffene werden durch Schuldzuschreibungen beschämt, durch das Schamgefühl wird die Not versteckt, so gut es geht. Die Armutskonferenz hilft seit 20 Jahren erfolgreich, die Thematik sichtbar zu machen und die Armutsproblematik auf die politische Agenda zu bringen. Die Armutskonferenz ist in diesem Zusammenhang Lupe, Fernrohr und Megafon. Weiterlesen
Monat: Februar 2015
Kulturpass: neue Einkommensgrenzen
Für Menschen mit wenig Einkommen gibt es in Oberösterreich den Kulturpass „Hunger auf Kunst und Kultur“. Mit diesem Ausweis erhält man freien Eintritt bei allen Kulturhäusern- und einrichtungen, die sich an der österreichweiten Aktion beteiligen. Denn Armutsbetroffene oder -gefährdete sollen vom Kulturleben nicht ausgeschlossen sein. In unserem Bundesland erkennen über 60 Partner den Kulturpass an, vom Anton Bruckner-Centrum in Ansfelden bis zum Linzer Posthof. Weiterlesen
3 Monate Entscheidungsfrist: Volksanwalt meldet sich zu Wort
Bei der letzten Sitzung des Armutsnetzwerkes Oberösterreich wurden die häufig zu langen Verfahrensdauern bei der Erledigung von Anträgen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung kritisiert. Auch Volksanwalt Kräuter äußert sich dazu.
Falter, 4/15, Zitat VA Kräuter im Steiermark-Teil (…worüber Graz redet…)
Sind drei Monate Entscheidungsfrist bei Notlagen nicht zu lang?
Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS): Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Entscheidungsfrist von drei Monaten bei einem Hilfeinstrument für in Not geratene Menschen als Regel aufrecht zu halten ist. Hilfe muss rechtzeitig einsetzen. Da sind drei Monate zu lang und sicher nicht mehr unter Rechtzeitigkeit zu subsumieren. Die Praxis bestätigt uns, dass überwiegend zeitnah entschieden und die Hilfe geleistet werden kann.
ein Beitrag von Norbert Krammer, VertretungsNetz – Sachwalterschaft Weiterlesen
Mindestsicherung ist für Menschen mit Behinderungen zu niedrig
Verfassungsgerichtshof gab der AK Oberösterreich Recht
Der Verfassungsgerichthof hat eine Bestimmung in der Oö. Mindestsicherungsverordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben. Der Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit Behinderung war im Jahr 2013 um 224,60 Euro pro Monat niedriger, als jener für Menschen ohne Behinderung. Die AK Oberösterreich hat diese Ungerechtigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft und Recht bekommen. Weiterlesen