Um die Existenz von AsylwerberInnen während des Asylverfahrens zu sichern, haben diese in dieser Zeit Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der Grundversorgung nach den einschlägigen Bestimmungen der einzelnen Grundversorgungsgesetze der Länder und des Bundes. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens kann es allerdings zu Problemen und Lücken bei der Existenzsicherung für diese Personengruppen kommen.
ein Beitrag von Mag. Alexander Leitner, Rechtsberatung Caritas Sozialberatung OÖ Weiterlesen