Immer wieder regen Angehörige oder auch Institutionen für Menschen mit intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung bei Gericht ein Sachwalter-Bestellungsverfahren an, um Schutz insbesondere in finanziellen Belangen zu erreichen oder auch um Unterstützung bei Problemlösungen zu erhalten. Seit einigen Jahren können Bezirksgerichte im Zuge des Verfahrens einen Clearingauftrag erteilen, damit Vereinssachwalter die Frage von Alternativen erläutern. Das Gericht prüft im Rahmen des Bestellungsverfahrens mit Hilfe dieses Clearing-Berichtes sowie des medizinischen Sachverständigen-Gutachtens und des Berichtes vom Verfahrenssachwalter, ob die Bestellung eines Sachwalters unbedingt erforderlich ist. Die Angelegenheiten des Sachwalters müssen im Gerichtsbeschluss konkret beschrieben werden und dürfen nur aktuelle Erfordernisse umfassen.
ein Beitrag von Norbert Krammer, VertretungsNetz – Sachwalterschaft Weiterlesen