Immer wieder präsentieren Bundes- und Landespolitiker der Öffentlichkeit vage Vorschläge zum angeblich notwendigen verschärften Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Aktueller Anlass für die Diskussion neuer Schranken ist der erwartete Anstieg an Asylberechtigten, die Anspruch auf Mindestsicherung haben werden.
Leserbrief von Norbert Krammer
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Rechtsstaatlich logisch: Asyl ist bei Verfolgung zu gewähren und somit besteht die Verpflichtung, Menschen sozialstaatlich abzusichern. Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung bleibt neben der finanziellen Notlage auch der Einsatz von eigenen Mittel und Arbeitskraft. Derzeit kann der Arbeitsmarkt keine passenden Arbeitsplätze für alle arbeitsbereiten Asylberechtigten bieten. Daraus ergib sich Anspruch auf Unterstützung – befristet und als Hilfe in einer aktuellen Notlage. Diese Unterstützung erhalten auch andere Personen, die zur Bestreitung der laufenden Lebenserhaltungskosten – von Miete, Kleidung bis hin zu Lebensmitteln – finanzielle Hilfe benötigen. Laufend werden die Voraussetzungen kontrolliert und die Leistung befristet gewährt. Es ist ohnehin nicht einfach, die Mindestsicherung trotz Vorliegen der Voraussetzungen immer rechtzeitig und in bedarfsgerechtem Umfang zu erhalten. Trotz Schwierigkeiten bietet die Mindestsicherung als zweites Soziales Netz für viele Menschen – meist vorübergehend – eine Absicherung in prekären Lebenssituationen, beispielsweise für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die in Krisen mit der minimalen Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Chancen und neue Möglichkeiten erhalten. Die Mindestsicherung darf nicht durch allgemeine Neiddebatten und überzogene Budgetproblematisierung gefährdet werden.
Mag. Norbert Krammer
VertretungsNetz – Sachwalterschaft