REFORMBEDARF: MEHR PRÄVENTION, REFORM BEI BEHINDERUNG, UNTERHALT NEU, SONDERBEDARFE FEHLEN, BESSERER VOLLZUG, HILFE BEI KRANKHEIT, LEISTBARES WOHNEN
Es gibt eine Reihe von Problemen in der Mindestsicherung (BMS), die sich nicht nach den Kampagnen der Parteibüros richten: Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen. „Wir möchten zum Thema machen, was bisher kaum Thema war“, so die Armutskonferenz Österreich. „Wir fragen die Betroffenen und die Praktiker, was hilft“. Die Armutskonferenz richtet diese „vergessenen“ Reformvorschläge an die Verhandler in Ministerium und Länder. zum Weiterlesen Link klicken
REFORM BEI MENSCHEN MIT ERHEBLICHER BEHINDERUNG
Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen. Auf deren besondere Bedürfnisse -wie z.B. ein gegenüber anderen Personen erhöhter Regelbedarf – hat die Mindestsicherung derzeit keine Antwort. Menschen mit Beeinträchtigungen haben höhere Lebenshaltungskosten, erhalten aber im Rahmen der BMS in der Regel keine zusätzlichen Hilfestellungen. Für die benötigte Unterstützung bei der Besorgung von Einkäufen, der Reinigung der Wohnung, der persönlichen Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung etc. werden Soziale Dienste benötigt, ebenso für die persönliche Begleitung und Unterstützung. Darüberhinaus gehende Hilfeleistungen können nicht zugekauft werden: beispielsweise für kleine Reparaturarbeiten im Haushalt, laufende Instandsetzungen in der Wohnung – Alltagserledigungen, für die ein Mensch mit Beeinträchtigungen vielfach externe Unterstützung benötigt.
FEHLENDE SOFORTHILFE
Wann immer es keine effektive Soforthilfe gibt, ist das dramatisch. In existenziellen Notlagen sind drei Monate Warten auf eine Entscheidung auch zu lange: wovon in der Zwischenzeit gleichzeitig die Miete zahlen und Nahrungsmittel und vieles andere Notwendige kaufen? Diese Bestimmungen sind im konkreten Vollzug aber häufig keine gelebte Praxis. „Überbrückungshilfen“ sind vielerorts eher die Ausnahme denn die Regel. Sofern sie gewährt werden, ist die Form und oder Höhe oft völlig unzureichend.
MANGELNDE HILFE BEI GESUNDHEITSPROBLEMEN
Gibt es seitens der Unterstützungsfonds der Krankenkassen keine oder nur bescheidene Unterstützung, sind etwa Therapien, Brillen, Schuheinlagen oder Hörgeräte nicht finanzierbar. Selbiges gilt für Zahnersatz und andere notwendige Zahnbehandlungen. Diätkost bei Diabetes wird zum unleistbaren „Luxus“. Werden BMS-BezieherInnen über die BMS in die Krankenversicherung einbezogen, müssen sie zwar keine Kostenanteile selbst tragen, sehr wohl aber Selbstbehalte für Heilbehelfe und Hilfsmittel. Auch die Befreiung vom Kostenbeitrag für Anstaltspflege gilt zwar für die regulär Versicherten, nicht aber für mitversicherte Angehörige – und damit in aller Regel nicht für die Kinder in BMS-Haushalten. Eine Nicht-Inanspruchnahme kann wiederum dazu führen, dass notwendige Behandlungen oder Untersuchungen nicht durchgeführt werden und sich gesundheitliche Probleme dadurch verschärfen.
SONDERBEDARF: WOHN- UND LEBENSBEDARF
Das wären Sonderbedarf -Kosten für Bedarfe, die nicht als Kosten des täglichen Lebens gewertet werden können. Stichwörter sind: Geburt eines Kindes, Reparaturen, Kautionen für Wohnungsanmietungen, etc. Auch die Delogierungsprävention ist in einigen Bundesländern als Zusatzleistung geregelt und sollte jedenfalls verbindlich österreichweit als verpflichtendes Leistungsangebot aufgenommen werden.
NEU-REGELUNG BEI UNTERHALTSPFLICHTEN
Sozialämter fordern AntragstellerInnen pauschal dazu auf, ihre Eltern bzw. volljährigen Kinder auf Unterhalt zu klagen. Auch dann, wenn es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass die Selbsterhaltungsfähigkeit (noch) nicht erlangt worden bzw. verloren gegangen wäre. Was viele Betroffene nicht wissen: Zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern bestehen nur im Ausnahmefall tatsächlich auch Unterhaltspflichten. „Hier wird mehr behauptet als geprüft“, so die Armutskonferenz. Viele der Klagsaufforderungen der Ämter sind rechtlich äußerst fragwürdig. Hier braucht es eine zeitgemäße Definition der „vorrangigen Leistungen Dritter“:
Unterhaltsverpflichtungen zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern bzw. sogar zwischen Enkeln und ihren Großeltern. Die derzeitigen
Regelungen sind mit einem modernen Sozialstaatsverständnis nicht zu vereinbaren.
MEHR PRÄVENTION
Erwerbsarbeit und Versicherungsleistungen können Einkommensarmut zunehmend weniger verhindern. Es genügt also nicht, über die Mindestsicherung allein zu sprechen – die Vermeidung von Einkommensarmut wäre zentrale Aufgabe. „Die Mindestsicherung kann nicht der „Staubsauger“ für alle strukturellen Probleme sein, die in der Mitte der Gesellschaft angelegt sind: Arbeitslosigkeit, Pflegenotstand, prekäre Jobs, nicht leistbares Wohnen, mangelnde soziale Aufstiegschancen im Bildungssystem.“, macht die Armutskonferenz aufmerksam. Besser ist es präventiv zu verhindern, dass Leute in die Mindestsicherung fallen.
Dieser Link führt zum gesamten Artikel der Armutskonferenz Österreich