In einem aktuellen Interview mit dem Wochen-Magazin „Profil“ bringt Norbert Darabos (Soziallandesrat des Burgenlandes) zur Untermauerung seiner Thesen folgendes Beispiel: „Wenn im selben Dorf ein pensionierter Maurer 1040 Euro verdient und seine Frau keine Pension erwarb, weil sie Kinder großzog, dafür ein Arbeitsloser 838 Euro und seine Lebensgefährtin 600 Euro Mindestsicherung beziehen, ist das rational nicht mehr zu erklären.“
Falls Norbert Darabos richtig zitiert wurde, dann hat er sich bei diesem Vergleich gleich zweimal grob verrechnet: Die Leistung an den pensionierten Maurer und seine Ehefrau berechnet er
deutlich zu niedrig, während die Mindestsicherungs-Leistung an den Haushalt mit zwei erwerbslosen Personen von ihm deutlich zu hoch angenommen wird. In Wahrheit haben der pensionierte Maurer und seine Frau ein um 209 € höheres verfügbares Einkommen pro Monat (Jahres-Zwölftel) als die beiden erwerbslosen Mindestsicherungs-BezieherInnen in Lebensgemeinschaft. Hinzu kommen für beide Haushalte GIS- und Rezeptgebühren-Befreiung sowie der Burgenländische Heizkostenzuschuss. Das Pensionisten-Ehepaar hat aber nicht nur das höhere verfügbare Einkommen. Es muss zudem eine Reihe von Pflichten nicht erfüllen, die sich für das erwerbslose Paar an den Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung knüpfen.