Gesellschaftliche Teilhabe ist ein Recht für alle!

Österreich hat mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2008 ein wichtiges Signal zur Weiterentwicklung gleichberechtigter Teilhabe aller Menschen gesetzt. Dieser Vertrag verpflichtet den Bund, alle Bundesländer, Städte und Gemeinden zur Umsetzung und damit Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigung.

ein Beitrag von Norbert Krammer, VertretungsNetz – Sachwalterschaft

Bild: ©vadim kozlovsky-Fotolia.com

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