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Neuerungen bei der Mindestsicherung in Oberösterreich seit 1. Juli 2016

ein Beitrag von Iris Woltran, Arbeiterkammer OÖ
Nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen wurden die von ÖVP und FPÖ geplanten Verschärfungen im Bereich der Mindestsicherung am 16. Juni 2016 im oberösterreichischen Landtag beschlossen und diese traten auch bereits am 1. Juli 2016 in Kraft. Kern der Neuerungen sind die massiven Verschlechterungen für Asylberechtigte mit befristeter Aufenthaltsberechtigung („Asyl auf Zeit“) und für subsidiär Schutzberechtigte. Diese rechtlichen Neuregelungen gelten jedoch nur bei Zuerkennung des jeweiligen Aufenthaltstitels ab 1. Juli 2016 im Rahmen eines Erst- oder Folgebescheides. weiterlesen

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Vorschläge an den Integrationsminister

1-EURO-JOBS BEWIRKEN KEINE INTEGRATION IN ARBEITSMARKT

ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka ist der Meinung, dass sich viele anerkannte Flüchtlinge bewusst für die bedarfsorientierte Mindestsicherung und gegen das Arbeiten entscheiden. Seine Lösung: verpflichtende Ein-Euro-Jobs für gemeinnützige Arbeit als Einstieg in geregelten Arbeitsabläufe und als Integrationsmodell in den Arbeitsmarkt. weiterlesen

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KÜRZUNG DER MINDESTSICHERUNG BESCHLOSSEN

Das Ein-Spar-Schwein war wieder unterwegs. Zuletzt gesichtet am 16.06. im oö. Landtag. Was wird eingespart mit der Kürzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung? Finanziell vermutlich nicht allzu viel, weil die Kosten für die Reparatur der sozialen Folgen die Einsparungen übertreffen werden. Gespart wird aber jedenfalls bei der Menschlichkeit…

Die Diskussion im Landtag war sehr intensiv (anschauen empfohlen:http://landtag.ooe.gv.at/28/8)

Mindestsicherung bietet Unterstützung

Immer wieder präsentieren Bundes- und Landespolitiker der Öffentlichkeit vage Vorschläge zum angeblich notwendigen verschärften Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Aktueller Anlass für die Diskussion neuer Schranken ist der erwartete Anstieg an Asylberechtigten, die Anspruch auf Mindestsicherung haben werden.

Leserbrief von Norbert Krammer

Foto: Zbyszek Nowak-fotolia.com

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Problematik: Versorgungslücken ehemaliger AsylwerberInnen

Um die Existenz von AsylwerberInnen während des Asylverfahrens zu sichern, haben diese in dieser Zeit Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der Grundversorgung nach den einschlägigen Bestimmungen der einzelnen Grundversorgungsgesetze der Länder und des Bundes. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens kann es allerdings zu Problemen und Lücken bei der Existenzsicherung für diese Personengruppen kommen.

ein Beitrag von Mag. Alexander Leitner, Rechtsberatung Caritas Sozialberatung OÖ Weiterlesen