Richtsatz-Änderung bei Mindestsicherung jetzt überfällig

Seit Jahren wird die Anrechnung von erhöhter Familienbeihilfe in der Bedarfsorientieren Mindestsicherung (BMS) heftig kritisiert. Das Land Oberösterreich ist säumig und setzt die Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern, die sogenannte Art-15a-B-VG-Vereinbarung zur BMS, zumindest in einem Teilbereich nachlässig um. ein Beitrag von Norbert Krammer, VertretungsNetz – Sachwalterschaft

Problematik: Versorgungslücken ehemaliger AsylwerberInnen

Um die Existenz von AsylwerberInnen während des Asylverfahrens zu sichern, haben diese in dieser Zeit Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung im Rahmen der Grundversorgung nach den einschlägigen Bestimmungen der einzelnen Grundversorgungsgesetze der Länder und des Bundes. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens kann es allerdings zu Problemen und Lücken bei der Existenzsicherung für diese Personengruppen kommen. …

Gesetzeslücken machen einheitlichen Vollzug der bedarfsorientierten Mindestsicherung schwierig!

Das Armutsnetzwerk OÖ hatte am 13. Jänner Mag.a Brigitta Schmidsberger (Magistrat der Landeshauptstadt Linz – Leiterin Amt für Soziales, Jugend und Familie) und Mag. Dr. iur. Karin Schableger (Juristin, Amt für Soziales, Jugend und Familie) zu einer Fragestunde zur Mindestsicherungspraxis in Linz geladen. Viele ExpertInnen aus Sozialorganisationen nutzten die Gelegenheit, um sich zu informieren und …

Sind drei Monate Entscheidungsfrist bei Notlagen nicht zu lang?

Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS): Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Entscheidungsfrist von drei Monaten bei einem Hilfeinstrument für in Not geratene Menschen als Regel aufrecht zu halten ist. Hilfe muss rechtzeitig einsetzen. Da sind drei Monate zu lang und sicher nicht mehr unter Rechtzeitigkeit zu subsumieren. Die Praxis bestätigt uns, dass überwiegend zeitnah entschieden und …

Mindestsicherung ist für Menschen mit Behinderungen zu niedrig

Verfassungsgerichtshof gab der AK Oberösterreich Recht Der Verfassungsgerichthof hat eine Bestimmung in der Oö. Mindestsicherungsverordnung wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben. Der Mindeststandard für alleinstehende volljährige Menschen mit Behinderung war im Jahr 2013 um 224,60 Euro pro Monat niedriger, als jener für Menschen ohne Behinderung. Die AK Oberösterreich hat diese Ungerechtigkeit vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft und Recht bekommen.

Fragen zur Mindestsicherungspraxis

Beim Treffen des Armutsnetzwerks OÖ Plenum am 13. Jänner (15.00 – 17.00 Uhr), im Linzer Cardijnhaus stehen Frau Mag.a Brigitta Schmidsberger, Leiterin des Amtes für Soziales, Jugend und Familie des Magistrats Linz sowie ein/e KollegIn aus der Abwicklungspraxis der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Verfügung, um Fragen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (Aufforderung zu Unterhaltsklagen von Angehörigen, Antragstellung/Gewährung, Vollständigkeit …