Das Land OÖ kürzt im Pflichtleistungsbereich des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes € 25 Mio. binnen 3 Jahren!
Das Land OÖ hat vor Jahren stolz die Verbesserungen beim Zugang zu Betreuungsleistungen und die Verbesserung bei den Betreuungsstandards verkündet, geregelt im neu beschlossenen Oö. Chancengleichheitsgesetz. Völlig zu Recht. Dieser Stolz ist mittlerweile kaum mehr vernehmbar. Zu hören sind vielmehr Klagen über die überdurchschnittlich hohen Sozialausgaben je EinwohnerIn in Oberösterreich.
Der Pflichtleistungsbereich, den das Land im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes wahrzunehmen hat, beträgt im Jahr 2015 budgetär ca. € 376 Mio. Die Aufwände steigen jährlich und kontinuierlich, insbesondere durch die Erhöhung der Bedarfe. Ab 2018 will das Land OÖ diese jährlichen Aufwände um 25 Mio. Euro dauerhaft reduzieren. Geht es nach den Plänen des Landes OÖ, haben beginnend mit 2015 die Sozialeinrichtungen der psychiatrischen Vor- und Nachsorge, der Behindertenhilfe und der Wohnungslosenhilfe diese Einsparungslast in Dreijahresschritten zu schultern. Gleichzeitig wird erwartet, dass die sozialen Dienstleistungen in zumindest gleichem Ausmaß erbracht werden.
Die oö. Sozialeinrichtungen sollen entscheiden können, wo sie zu sparen haben. Das ist ein prekärer Freiraum: Aufgrund des Charakters der betroffenen Sektoren beträgt der Personalkostenanteil an den Gesamtkosten zwischen 70 und 80 %. Nennenswerte Einsparungen sind bei gleichem Leistungsvolumen also nur im Bereich es eingesetzten Personal zu realisieren.
Sollte dieses Szenario umgesetzt werden, ergeben sich Auswirkungen auf mehreren Ebenen:
– Geschätzte 500 Jobs für MitarbeiterInnen der betroffenen Sozialeinrichtungen dürften gestrichen werden.
– Qualitative Einschränkungen bei den Dienstleistungen, weil auch beim besten Willen unter
verschärften Rahmenbedingungen und Arbeitsverdichtung die Betreuungsstandards nicht aufrechterhalten werden können. Es gibt bereits Informationen von Behinderteneinrichtungen über gestrichene Ausflugs- und Urlaubsfahrten. Erholungsphasen, die sowohl für behinderte Personen als auch für die betreuenden Familienangehörigen wichtig wären.
– Die bereits langen Wartelisten für die Betreuungsleistungen werden zu Abstellgleisen, weil steigende Bedarfe nicht mehr gedeckt werden können.
Die Kolonnen sind nicht mehr überschaubar: hunderte behinderte Personen, die sich um betreute Wohnplätze anstellen, tausende Arbeitslose, die sich um Jobs anstellen, sind nicht mehr fassbar. Das Ende der Schlange ist nicht mehr feststellbar.
Das Fatale daran: Ein paar hundert zusätzliche Behinderte und ein paar tausend zusätzliche Arbeitslose ohne passende Unterstützungsangebote fallen politisch nicht mehr ins Gewicht. Die regelmäßigen Anstiege der ungedeckten Bedarfe werden mit Ratlosigkeit und Schulterzucken wahrgenommen.
Josef Pürmayr, Geschäftsführer Sozialplattform OÖ