Ab 20. Jänner gelten neue Einkommensrichtlinien, um den Kulturpass zu erhalten und kostenlos Kultur bei unseren PartnerInnen zu genießen. Der Kulturpass ist ein Ausweis für Menschen mit wenig Geld. Mit diesem Ausweis können Sie kostenlos Ausstellungen, Konzerte oder ein Theater besuchen. Der Kulturpass gilt nur bei manchen Museen, Theatern, Konzerthäusern.
Sie erhalten den Kulturpass, wenn Sie
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Sozialhilfe
- Ausgleichszulage
- Mindestpension oder
- Notstandshilfe beziehen oder
- AsylwerberIn
- subsidiär Schutzberechtigte oder
- Studierende (die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten) sind.
Wenn Sie keine der Leistungen erhalten, aber trotzdem wenig Einkommen zur Verfügung haben, erhalten Sie den Pass nach einer Einkommensüberprüfung.
- Das Einkommen liegt monatlich unter Euro 1.161,- (12 mal im Jahr, oder Euro 995,- 14 mal im Jahr), bzw. Euro 13.926,- pro alleinstehender Person im Jahr.
- Bei AMS Bezug: Die Vormerkung als Arbeitssuchender allein genügt nicht. Der Tagsatz übersteigt keine Euro 38,70 am Tag.
In jedem Fall müssen Sie zu einer Ausgabestelle, um den Pass zu beantragen. In Oberösterreich gibt es über 100 Sozialeinrichtungen, die den Pass vergeben.