Das Pflegegeld hängt schon fast unerreichbar hoch

© anoli-Fotolia.com
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Beitrag von Norbert Krammer und Elisabeth Wintersberger, VertretungsNetz – Sachwalterschaft

Ein Detail vom Begutachtungsentwurf zur Pflege löst berechtigterweise Verwunderung und Unverständnis aus. Obwohl Sozialminister Hundstorfer im Sozialausschuss die neue Pflegegeld-Regelung verteidigt und mit Finanzierungsproblemen begründet, kann für die verschärften Zugangsregelungen bei Pflegestufe 1 und 2 kein Verständnis von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen erhofft werden.

Mit der Anhebung der Mindeststundenwerte pro Monat bei Stufe 1 um 5 auf geplante 65 Stunden Pflegebedarf und bei Pflegestufe 2 sogar um 10 Stunden auf dann neu 95 Stunden Pflegebedarf, soll bei Neuanträgen eine deutliche Reduktion der Leistungsbezieher erreicht werden. Diese Zugangsbeschränkung ab 2015 soll gemäß Intention des Sozialministeriums eine kleine zweiprozentige Valorisierung der übrigen Pflegegeldstufen finanzieren. Weitere Verbesserungen werden ebenfalls angekündigt.

 

Unsere Erfahrung bei der Vertretung von Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung zeigt uns täglich, wie wichtig gerade die beiden ersten Pflegegeldstufen sind. Schon bisher konnten die Mindeststundenwerte im Verfahren nur mühsam erreicht werden: z.B. wenn noch im eigenen Haushalt Pflege geleistet wird und nicht professionelle „Vollpflege“, vielleicht sogar stationär, geleistet wird. Und gerade diese Tendenz wird weiter verstärkt: Hoher Pflegebedarf, 24-Stunden-Betreuung, stationäre Pflege und Betreuung werden durch die schrittweise Erhöhung der Zugangshürden bevorzugt. Natürlich wird gerade bei hohem Pflegebedarf diese finanzielle Unterstützung benötigt. Das Pflegegeld ist ja per Definition nur ein Zuschuss zu pflegebezogenen Aufwendungen, die bei höherem Pflegebedarf einfach umfangreicher sind.

 

Im Bereich stationärer Pflege fließt das Pflegegeld damit indirekt oft in den Landeshaushalt und minimiert die Aufwendungen der Länder in Sozial- und Behindertenhilfe. Diese Umverteilung geschieht im politischen Einvernehmen. Bei den Pflegegeldstufen 1 und 2 steht meist die Abdeckung der durch Pflegebedarf verursachten individuellen Mehrkosten im Vordergrund, es kommt seltener zu Rückflüsse in die Landeskassen. Also weniger Lobby? Offensichtlich und insbesondere zu Lasten von Menschen mit noch wenig Pflegebedarf, die zu Hause leben und doch diese Unterstützung dringend benötigen.

 

Bildlich gesprochen hängt das Pflegegeld ohnehin schon sehr hoch, wird nur sehr mühsam lukriert, und meist erst dann, wenn extrem hoher oder stationärer Pflegebedarf offensichtlich ist. Als VereinssachwalterInnen stellen wir nicht nur Anträge sondern oftmals müssen wir gegen Pflegegeldbescheide Klagen einbringen, da – zuerst aus unserer subjektiven Betrachtung und am Ende doch objektiv festgestellt – die Einstufung weder dem Gesetz noch den Verordnungen entspricht und damit eine höhere Pflegegeld-Stufe gewährt werden muss. Gut beraten und gut vertreten, das lohnt sich insbesondere beim Pflegegeld, wie auch die Praxis anderer Sozial- und Beratungsinstitutionen bestätigt.

 

Ein Beispiel:

Herr Josef A., der in einer kleinen, chaotischen und wenig aufgeräumten Wohnung lebt, wird wegen des Betreuungsbedarfes durch mobile Betreuung unterstützt. Auf Grund seiner psychischen Erkrankung erhält Herr A. eine Pensionsleistung. Die bestellte Sachwalterin beantragte die Gewährung eines Pflegegeldes. Das erste Gutachten durch einen von der Pensionsversicherungsanstalt (PV) beauftragten Arzt sah trotz abgemagertem Ernährungszustand und belegter Probleme in elementaren Versorgungsstrukturen nur geringen Pflegebedarf. Der Pflegegeldantrag wurde abgelehnt. Erst nach eingebrachter Klage stellte der gerichtlich beeidete Sachverständige 89 Monatsstunden Pflegebedarf fest. Die Pflegegeldstufe 2 wäre die logische Folge. Von der PV wurde aber eine Gutachtensergänzung beantragt, offensichtlich mit dem Zweck der Zeitverzögerung, denn rechtlich war der Einspruch fragwürdig. Schlussendlich gab es doch die Pflegegeldstufe 2 und damit monatlich € 284,30, rückwirkend ab Antragstellung. Für die Durchsetzung des Pflegegeldes waren eineinhalb Jahre notwendig!

 

Leider sind Probleme bei der Durchsetzung des Pflegegeldes nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Die Schwierigkeiten für die Gewährung der Stufen 1 und 2 könnten sich durch die geplante zusätzliche Zugangshürde noch verschärfen und daher ist die Anhebung der Mindeststunden abzulehnen. Andererseits sollte an der Verbesserung des Verfahrens dringend gearbeitet werden, damit das Pflegegeld nicht noch höher hängt und unerreichbarer wird.

Sozialplattform

Die Sozialplattform ist ein regionales Netzwerk von Sozialeinrichtungen in ganz Oberösterreich, das 1985 gegründet wurde. 38 Vereine und gemeinnützige Unternehmen sind zurzeit Mitglied. Vernetzung, Service, Information und Vertretung für eine starke und aktive Sozialszene in OÖ. www.sozialplattform.at