Bild von Zeitungsausschnitt Leserbrief OÖNachrichten

Chancenvernichtung für Kinder

Geplanter 1.500 EUR Deckel bei Bedarfsorientierter Mindestsicherung in OÖ gefährdet die Chancen für Kinder. ÖVP und FPÖ werden im oberösterreichischen Landtag einen Antrag auf Begrenzung der Mindestsicherung auf € 1.500 monatlich stellen. Die Absicht dahinter: diejenigen, die für arbeitsfähig befunden wurden, sollen sich auf die Socken machen und hackeln gehen statt herumzuhängen. So einfach ist das nicht. Es gibt ja keine Wahlfreiheit bei der Mindestsicherung. weiterlesen

Weiterlesen

Bild: altertümliche Axt

BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG – RÜCKKEHR ZUM SYSTEM DER SOZIALHILFE WÄRE RÜCKSCHRITT

Mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2010 gelang ein wichtiger politischer Schritt, denn mit der sogenannten 15-a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurden bundesweit einheitliche Eckpunkte und Mindeststandards für die Ausgestaltung des untersten sozialen Netzes fixiert. Eine enorme Leistung, die zu mehr Sicherheit für armutsbetroffene Menschen führte. Dieser Vertrag zwischen Bund und Ländern läuft mit Jahresende aus, eine neue Vereinbarung scheiterte an unterschiedlichen Interessen der Bundesländer. weiterlesen Weiterlesen

Bild Fahne Landhaus

Neuerungen bei der Mindestsicherung in Oberösterreich seit 1. Juli 2016

ein Beitrag von Iris Woltran, Arbeiterkammer OÖ
Nach monatelangen Diskussionen und Verhandlungen wurden die von ÖVP und FPÖ geplanten Verschärfungen im Bereich der Mindestsicherung am 16. Juni 2016 im oberösterreichischen Landtag beschlossen und diese traten auch bereits am 1. Juli 2016 in Kraft. Kern der Neuerungen sind die massiven Verschlechterungen für Asylberechtigte mit befristeter Aufenthaltsberechtigung („Asyl auf Zeit“) und für subsidiär Schutzberechtigte. Diese rechtlichen Neuregelungen gelten jedoch nur bei Zuerkennung des jeweiligen Aufenthaltstitels ab 1. Juli 2016 im Rahmen eines Erst- oder Folgebescheides. weiterlesen

Weiterlesen

Zeitungsstapel

Verzerrende Schlagzeilen

In der „Krone“ vom 18. September 2016 ist die Schlagzeile zu finden: „Sozialhilfe-Bezieherin kassiert 5.200 €“. Einzelne Beispiele von Mindestsicherungsbezug zwischen € 3.300 und € 5.200 monatlich werden in diesem Artikel als Skandalfälle bezeichnet. Und auf den ersten Blick ist nachvollziehbar: Personen mit geringem Einkommen werden bei diesen hohen Beträgen erst einmal schlucken. Allerdings: Solche Beispiele sind ganz und gar nicht die Regel beim BMS-Bezug. Weiterlesen

Bild Armutsfalle

Aktionstage gegen Armut

„Ein Leben in Würde. Für alle!“ ist machbar. Egal ob arm oder reich, egal ob mit Behinderung oder ohne, egal ob in Österreich geboren oder woanders in der Welt. Aber vielen Menschen
wird dieses Leben in Würde noch immer nicht gegönnt. Sie haben zu wenig Geld zum Leben, zu wenig Platz zum Wohnen, zu wenig Hilfe in existentiellen Notlagen und vieles mehr. Das
müssen wir ändern! Mit den Aktionstagen will die Armutskonferenz gemeinsam Landesnetzwerken und Sozialorganisationen wieder verstärkt darauf aufmerksam machen. weiterlesen Weiterlesen

Bild Euro

Vorschläge an den Integrationsminister

1-EURO-JOBS BEWIRKEN KEINE INTEGRATION IN ARBEITSMARKT

ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka ist der Meinung, dass sich viele anerkannte Flüchtlinge bewusst für die bedarfsorientierte Mindestsicherung und gegen das Arbeiten entscheiden. Seine Lösung: verpflichtende Ein-Euro-Jobs für gemeinnützige Arbeit als Einstieg in geregelten Arbeitsabläufe und als Integrationsmodell in den Arbeitsmarkt. weiterlesen

Weiterlesen

Aktionstage gegen Armut – Mitmachen

Im Vorfeld des internationalen Tages gegen Armut und soziale Ausgrenzung (17.10.) rufen wir als Armutskonferenz unter dem Motto „Ein Leben in Würde“ zu österreichweiten Aktionstagen auf. Beteiligt euch in Form von Straßenaktionen, öffentlichen Events und Veranstaltungen aller Art (Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Kamingesprächen, Filmabenden, Aussendungen, etc.) an vielen Orten in Österreich. Dieser Link führt zum ganzen Artikel

Weiterlesen

Mindestsicherung wegen Bausparvertrag des Sohnes zu Unrecht abgelehnt

Muss sich eine alleinerziehende, teilzeitarbeitende zweifache Mutter für die Bemessung ihres Mindestsicherungsanspruches das Vermögen ihres bei ihr lebenden minderjährigen Kindes zurechnen lassen? Die Behörde meinte ja und gewährte der Alleinerzieherin keine Mindestsicherung mit dem Verweis auf 6.000 Euro Bauspar- und Sparpolizzenvermögen ihres Sohnes (13 Jahre alt zum Zeitpunkt des Antrags). Die Betroffene wehrte sich mit Hilfe der Arbeiterkammer Salzburg und konnte nun, nach drei Jahren, einen Erfolg verbuchen, der auch für andere Betroffene wegweisend sein kann: Der Verwaltungsgerichtshof hat den Bescheid der Salzburger Landesregierung aufgehoben. Der minderjährige Sohn muss aus seinem Vermögen keinen Unterhalt für die Mutter leisten. Dieser Link führt zum gesamten Artikel

Weiterlesen