ein Beitrag von Sozialplattform OÖ
Die Änderung resultiert aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 26. November 2014, wonach die oö. Regelung betreffend wiederkehrende Geldleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen im Rahmen des Oö. ChG (Subsidiäres Mindesteinkommen) für gesetzwidrig erklärt wurde. Initiiert wurde die Verfassungsgerichtshofsentscheidung von VertretungsNetz und AK OÖ. Im Zuge der Reparatur soll die Angelegenheit nun in den Bereich des Oö. Mindestsicherungsgesetzes verlagert werden, substanziell soll aber weiterhin der Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe angerechnet werden, nun im Kontext der Oö. Mindestsicherung.
Die Sozialplattform OÖ ist im Beirat für Sozialplanung des Landes OÖ vertreten, und wurde daher zu einer Stellungnahme eingeladen. Wir haben VertretungsNetz als ausgewiesenen Experten in diesem Zusammenhang um Unterstützung in dieser Angelegenheit ersucht. VertretungsNetz hat eine profunde Stellungnahme verfasst, die beim Land OÖ eingereicht wurde. Das Dokument von VertretungsNetz wurde auch in die Stellungnahme der Sozialplattform als substanzieller Bestandteil aufgenommen. Vielen Dank dafür an Norbert Krammer und Thomas Berghammer.